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Nahezu täglich erreichen uns Anfragen zur Zulassung als Oldtimer nach § 23 StVZO, also H-Gutachten.
Als besonderen Service für Sie finden Sie nachfolgend die amtlichen Richtlinen für die Begutachtung zur Zulassung als Oldtimer.



Richtlinie gültig ab 01.11.2011

derzeit nur in dieser Form hier verfügbar. [786 KB]



Was Sie noch wissen sollten:

Abgasuntersuchung (AU):

unabhängig vom H-Gutachten müssen alle Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01.07.1969 (Otto-Motor) bzw. 01.01.1977 (Diesel-Motor) alle zwei Jahre zur amtlichen Abgasuntersuchung.

Hauptuntersuchung (HU):

unabhängig vom H-Gutachten müssen folgende Fahrzeugtypen alle zwei Jahre zur gesetzlichen Hauptuntersuchung:

- alle PKW
- alle Nutzfahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von größer als 3,5 to.

Sicherheitsprüfung (SP):

unabhängig vom H-Gutachten müssen folgende Fahrzeugtypen wie folgt zur gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung:
Die SP wird abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt.

Lastkraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht > 7,5 t ≤12 t
* erste Prüfung: 42 Monate nach der Erstzulassung
* dann immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung

Lastkraftwagen mit einen zulässigem Gesamtgewicht > 12 t
* erste Prüfung: 30 Monate nach der Erstzulassung
* dann immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung

Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen
* erste Prüfung: 6 Monate nach der ersten Hauptuntersuchung
* zweite Prüfung: 6 Monate nach der zweiten Hauptuntersuchung
* ab der dritten Hauptuntersuchung alle drei Monate. Entfällt zum Termin der Hauptuntersuchung

Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht > 10 t
* erste Prüfung: 30 Monate nach der Erstzulassung
* dann immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung


Mit einem H-Kennzeichen (Gutachten) versehene Fahrzeuge sind NICHT Autobahnn mautpflichtig und dürfen in ausgewiesene Umweltzonen einfahren, es besteht keine Umweltplakettenpflicht.


Quelle: TÜV Nord 2009 - alle Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen, sind aber ohne jegliche Gewähr - Noch aktuell: 05/2011