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Abgasuntersuchung (AU):
unabhängig vom H-Gutachten müssen alle Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01.07.1969 (Otto-Motor) bzw. 01.01.1977 (Diesel-Motor) alle zwei Jahre zur amtlichen Abgasuntersuchung.
Hauptuntersuchung (HU):
unabhängig vom H-Gutachten müssen folgende Fahrzeugtypen alle zwei Jahre zur gesetzlichen Hauptuntersuchung:
- alle PKW - alle Nutzfahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von größer als 3,5 to.
Sicherheitsprüfung (SP):
unabhängig vom H-Gutachten müssen folgende Fahrzeugtypen wie folgt zur gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung: Die SP wird abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt.
Lastkraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht > 7,5 t ≤12 t * erste Prüfung: 42 Monate nach der Erstzulassung * dann immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
Lastkraftwagen mit einen zulässigem Gesamtgewicht > 12 t * erste Prüfung: 30 Monate nach der Erstzulassung * dann immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen * erste Prüfung: 6 Monate nach der ersten Hauptuntersuchung * zweite Prüfung: 6 Monate nach der zweiten Hauptuntersuchung * ab der dritten Hauptuntersuchung alle drei Monate. Entfällt zum Termin der Hauptuntersuchung
Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht > 10 t * erste Prüfung: 30 Monate nach der Erstzulassung * dann immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
Mit einem H-Kennzeichen (Gutachten) versehene Fahrzeuge sind NICHT Autobahnn mautpflichtig und dürfen in ausgewiesene Umweltzonen einfahren, es besteht keine Umweltplakettenpflicht.
Quelle: TÜV Nord 2009 - alle Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen, sind aber ohne jegliche Gewähr - Noch aktuell: 05/2011
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