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Seit September 1902 verfügte die DMG über einen patentamtlich geschützten, erfolgreichen Markennamen: „Mercedes“. Aber noch fehlte ein charakteristisches Warenzeichen. Da erinnerten sich Gottlieb Daimlers Söhne Paul und Adolf, dass ihr Vater einst einen Stern als Symbol verwendet hatte.
Gottlieb Daimler war von 1872 bis 1881 Technischer Direktor der Gasmotorenfabrik Deutz. Zu Beginn seiner dortigen Tätigkeit hatte er sein Wohnhaus auf einer Ansicht von Köln und Deutz mit einem Stern markiert. Seiner Frau hatte er damals prophezeit, dass dieser Stern einmal segensreich über seinem Werk aufgehen werde.
Der Vorstand der Daimler-Motoren-Gesellschaft griff die Anregung auf und meldete im Juni 1909 sowohl einen Dreizack- als auch einen Vierzackstern als Warenzeichen an. Beide Formen wurden gesetzlich geschützt, doch nur der Dreizackstern kam unmittelbar zum Einsatz und war ab 1910 bei den Wagen vorne am Kühler in plastisch geprägter Form zu sehen.
Der Dreizackstern sollte auch ein Symbol für Daimlers Bemühen um universelle Motorisierung „zu Lande, zu Wasser und in der Luft“ sein. Im Laufe der Jahre wurde er durch verschiedene Zusätze ergänzt. 1916 war er von einem Kreis umgeben, in den vier kleine Sterne und das Wort Mercedes, oder der Name der DMG-Werke Untertürkheim bzw. Berlin-Marienfelde gesetzt waren.
Im November 1921 beantragte die DMG Gebrauchsmusterschutz für neue Varianten ihres Markenzeichens und meldete einen plastischen Dreizackstern im Ring beim Patentamt an, auch in der Ausführung als Kühlerfigur. Die Eintragung als Warenzeichen erfolgte im August 1923.
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