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Oftmals sind technische Änderungen erforderlich, um den gesetzlichen Vorschriften genüge zu tun. Der Anhänger darf nicht mehr mitgeführt werden, da die Bremsanlage nicht mehr zulässig ist, die Frage nach dem Einsatz eines Fahrtenschreibers ist unklar, oder die Achsübersetzung muß geändert werden, damit während der Autobahnfahrt die Motordrehzahl gesenkt wird. Bei all solchen und vielen anderen Problemen helfen wir Ihnen, entwickeln technische Änderungen, beraten Sie bei diesen notwendigen Modifikationen oder führen diese für Sie durch. Sie sind nur im Besitz des Führerscheins der Klasse 3, wollten aber schon immer einen großen Mercedes-Haubenwagen wie z.B. den L 6600 mit 14 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren? Auch hierfür haben wir eine Lösung. Sprechen Sie uns an.
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